Stimmrecht
Hinweis zur Stimmberechtigung: Alle Kinder, die am 31.01.2026 bereits 10 Jahre alt sind, dürfen selbstständig wählen. Kinder, die am 31.01.2026 7, 8 oder 9 Jahre alt sind, dürfen das Wahlrecht an ein Elternteil abgeben, sofern das Kind bei der Sitzung anwesend ist und der Elternteil Mitglied im Verein ist. Die ausführliche Beschreibung findest du in der aktuellen Kugendordnung.